Erbrecht und Übergabe

Unsere Tätigkeiten im Erbrecht umfassen insbesondere die Beratung über, sowie die Gestaltung und Beurkundung von

  • Testamenten und Erbverträgen
  • Anträgen an das Nachlassgericht, wie zum Beispiel Erbscheinsanträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Erbteilsübertragungsverträgen
  • Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Vermächtniserfüllungsverträgen
  • Erbschaftsverträgen
  • Erbausschlagungserklärungen
  • Vorsorgevollmachten 
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

 

Unsere Tätigkeiten im Bereich der lebzeitigen Übergabe (Schenkung / Ausstattung) umfassen insbesondere die Beratung über, sowie die Gestaltung und Beurkundung von

  • Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • Ausstattungsverträgen


    Im Besonderen Testament und Erbvertrag

    Mit dem Tod befasst man sich nicht gerne. Deswegen wird auch oft das Verfassen einer Verfügung von Todes wegen auf die lange Bank geschoben. Aber gerade wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten oder wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine qualifizierte Beratung dringend anzuraten.

    Es ist zwar möglich ein Testament selbst zu verfassen, doch gerade im Erbrecht gibt es viele Fallstricke, die einem Laien unbekannt sind und dazu führen können, dass das Testament nicht in der Form vollstreckt wird, wie es sich der Erblasser gewünscht hat.

    Der Notar ist in der Lage, ein auf Ihren Einzelfall zugeschnittenes Testament zu entwerfen und Sie dabei vor diversen Risiken zu schützen.

    Durch ein notarielles Testament wird die Umsetzung des Erblasserwillens gewährt, denn beim notariellen Testament keine Gefahr, dass dieses wegen Formfehlern unwirksam ist.

    Der Notar kennt und verwendet alle rechtlich abgesicherten Formulierungen um den Letzten Willen des Erblassers zu erfüllen. Außerdem wird durch den Notar die tatsächliche Eröffnung des Testaments gewährt. Ein „Verschwinden“ des Testaments kann so nicht vorkommen.

    Das notarielle Testament stellt anders als ein handschriftliches Testament einen für die Eigentumsumschreibung tauglichen Erbnachweis dar. Durch ein notarielles Testament können daher die Kosten eines Erbscheins und die Zeit für dessen Erteilung gespart werden.

    Ist bereits zu Lebzeiten eine erbrechtliche Bindung gewünscht, so kann sich der Abschluss eines Erbvertrages anbieten. Der Erbvertrag bedarf zwingend notarieller Beurkundung.


    Schenkung bzw. Übergabe

    Mit dem Thema „Erben und Vererben“ ist die lebzeitige Übergabe eng verknüpft. So kann, statt durch die Erbfolge, Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden.

    Durch die Schenkung, oder vorweggenommene Erbfolge können schenkungs- beziehungsweise erbschaftssteuerliche Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden, um zukünftigen Erben hohe Steuerforderungen zu ersparen. 

    Weiter kann durch eine lebzeitige Übergabe die Betriebsnachfolge von Unternehmen oder in der Landwirtschaft gestaltet werden.

    Ein weiteres Motiv für eine lebzeitige Übergabe kann sein, dass der Erwerber  das Gebäude selbst beziehen und vorher umbauen will oder der Erwerber  dem Übergeber die Gebäudeunterhaltung abnehmen soll.

    Außerdem können Pflichtteilsansprüche von dritten Personen unter gewissen Voraussetzungen minimiert werden.

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