Beglaubigungen

In vielen Bereichen verlangt der inländische Gesetzgeber oder verlangen ausländische Staaten, öffentliche Be­glau­bi­gung der Unterzeichnung eines Dokuments. So bedürfen alle Grundbuchbewilligungen und alle an das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister gerichteten Erklärungen, sowie insbesondere Erb­aus­schla­gungs­er­klä­rung­en der öffentlichen Beglaubigung. Der Notar ist zu dieser öffentlichen Beglaubigung befugt.

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